Damit ich direkt für Sie tätig werden darf, benötige ich von Ihnen die Vollmacht zur Mandatsübernahme. Bitte senden Sie das ausgefüllte und
 unterschriebene Dokument an meine Praxis oder bringen es
 zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit.
Antrag auf Beratungshilfe (PDF, 0,635 MB)
(AG I 1) 
Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst
 aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu
 nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig 
Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten 
lassen.
Der Antrag gilt nicht in den Ländern 
Bremen u. Hamburg. In Hamburg wenden Sie sich bitte an die Öffentliche 
Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Als Einwohner Bremens wenden Sie sich bitte an die Arbeitnehmerkammer, der die öffentliche Rechtsberatung übertragen ist.
Prozesskostenhilfe (PDF, 1,60 MB)
(ZP 1a)
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe)
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie ein gerichtliches Verfahren führen wollen und finanziell nicht in der Lage sind, die hierbei anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen.