Damit ich direkt für Sie tätig werden darf, benötige ich von Ihnen die Vollmacht zur Mandatsübernahme. Bitte senden Sie das ausgefüllte und
unterschriebene Dokument an meine Praxis oder bringen es
zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit.
Antrag auf Beratungshilfe (PDF, 0,635 MB)
(AG I 1)
Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst
aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu
nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig
Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten
lassen.
Der Antrag gilt nicht in den Ländern
Bremen u. Hamburg. In Hamburg wenden Sie sich bitte an die Öffentliche
Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Als Einwohner Bremens wenden Sie sich bitte an die Arbeitnehmerkammer, der die öffentliche Rechtsberatung übertragen ist.
Prozesskostenhilfe (PDF, 1,60 MB)
(ZP 1a)
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe)
Diesen Antrag benötigen Sie, wenn Sie ein gerichtliches Verfahren führen wollen und finanziell nicht in der Lage sind, die hierbei anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen.